Detailbeschreibung |
Titel: | Bauen in der Landwirtschaftszone | ||
Umgang mit Fruchtfolgeflächen (FFF) im Kanton LU |
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Ziele/Inhalt: |
Per 1. Januar 2024 wurden die FFF-Richtlinien des Kanton Luzerns auf den politischen Druck hin angepasst. Die Anpassung der FFF-Richtlinien tritt per. 1. April 2024 in Kraft. Dies hat direkte Auswirkungen auf das Bauen in der Landwirtschaftszone, sowohl in der Planung, Finanzierung wie auch in der Realisierung. Die Bagatellgrenze für FFF-Verbrauch liegt neu bei 500 m2. Wird diese Grenze überschritten, muss die FFF kompensiert werden. Flyer Umgang mit Fruchtfolgeflächen(pdf) |
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Zielpublikum: |
Landwirte/innen; Bauplaner/innen für landwirtschaftliche Bauten; weitere Interessierte
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