Detailbeschreibung

Titel: Bauen in der Landwirtschaftszone
  Umgang mit Fruchtfolgeflächen (FFF) im Kanton LU

Ziele/Inhalt: Per 1. Januar 2024 wurden die FFF-Richtlinien des Kanton Luzerns auf den politischen Druck hin angepasst. Die Anpassung der FFF-Richtlinien tritt per. 1. April 2024 in Kraft. Dies hat direkte Auswirkungen auf das Bauen in der Landwirtschaftszone, sowohl in der Planung, Finanzierung wie auch in der Realisierung. Die Bagatellgrenze für FFF-Verbrauch liegt neu bei 500 m2. Wird diese Grenze überschritten, muss die FFF kompensiert werden.
  • FFF-Richtlinien allgemein, nationaler Kontext
  • Was gilt in den FFF-Richtlinien ab 2024
  • Wann gilt eine Fläche als FFF und welche Informationen stehen zur Verfügung
  • Wie kann FFF kompensiert werden
  • Freier Austausch und Diskussion

    Flyer Umgang mit Fruchtfolgeflächen(pdf)



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    Zielpublikum:

    Landwirte/innen; Bauplaner/innen für landwirtschaftliche Bauten; weitere Interessierte

       
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